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§1 Vertragsabschluß

§1 Vertragsabschluß

Die Fa. Georg Schulze, nachfolgend FGS genannt, vermittelt unter anderem Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Hotels/Pensionen, nachfolgend Unterkünfte genannt. Es handelt sich hierbei um Unterkünfte ungarischer Vermieter/Vermieterinnen. Es werden Mietverträge zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Vermieter / der jeweiligen Vermieterin abgeschlossen. Es kommt kein Mietvertrag zwischen FGS und dem Mieter zustande. Teils sind es reine Ferienhäuser, die ausschließlich als Ferienhäuser genutzt werden, teils sind es auch die Wohnhäuser und Wohnungen der Vermieter, aus denen diese für die Zeit der Saison ausziehen. Bis auf ganz wenige Ausnahmen habe ich die Ferienhäuser selbst angeschaut und fotografiert und sichere eine sorgfältige Auswahl zu.

§2 Mietanfrage, Zahlungen, Leistungen und Ablauf der Buchung

Die Preise beinhalten Bettwäsche, Strom, Gas, Wasser, Endreinigung, Geschirrtücher und manchmal auch noch die Kurtaxe (wenn die Kurtaxe nicht inklusive ist, wird dies auf der Belegungsseite angezeigt). Eventuell anfallende Heizkosten sind nicht in den Preisen enthalten . Wenn Sie sich für eine Unterkunft interessieren, füllen Sie bitte das dafür vorgesehene Formular auf der Homepage aus. Kinder gelten bis zu einem Alter von 14 Jahren als Kinder. Sie können FGS auch anrufen oder eine Email schicken. FGS leitet Ihre Mietanfrage an die Vermieter weiter und bittet um Bestätigung sowohl des Zeitraumes als auch des Preises. Wenn Sie mit einem Haustier anreisen wollen, holt FGS auch dafür die Zustimmung ein und erfragt den dafür ggfs. zu entrichtenden Beitrag. Im Ergebnis der Anfrage erstellt Ihnen FGS ein Angebot. Dieses Angebot können Sie annehmen, indem Sie zum angegebenen Zahlungsziel die Anzahlung überweisen. In Ausnahmefällen (z. B. wenn der Mietpreis sehr niedrig ist oder ein Vermieter das wünscht) kann es vorkommen, daß auch der gesamte Mietpreis zu überweisen ist. Dies wird vorher angezeigt. Auf Anfrage kann ein Gesamtmietbetrag auch in Raten gezahlt werden. Wenn die Anzahlung zum genannten Termin gutgeschrieben wird, schicke ich Ihnen die Reservierungsbestätigung mit der Anschrift der Unterkunft, mit dem Namen der Vermieter, mit einer Wegbeschreibung bis zum Ortseingang und einer Anfahrtsskizze im Ort zu. Zahlungen leistet der Mieter mit schuldbefreiender Wirkung an FGS wie auch den Vermieter des Ferienobjektes. Diese können als Gesamthandsgläubiger fällige Zahlungen jeweils an sich mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem Mitgläubiger geltendmachen und nötigenfalls in gerichtlichen Verfahren als Antragsteller/Kläger auftreten.

Die Reservierungsbestätigung enthält auch die Personenzahl, die Sie angegeben haben, und für die der Preis deshalb gilt. Falls Sie mit mehr Personen anreisen als angegeben, erhöht sich gegebenenfalls der Preis. Die Reservierungsbestätigung enthält auch den eventuell noch zu zahlenden Restbetrag, den Sie entweder vor Ort bei Anreise dem Vermieter (in EURO) übergeben oder bis ca. drei Wochen vor Mietbeginn auch noch an mich überweisen können. Wenn Sie den Restbetrag oder andere Zahlungen an mich vornehmen, erhalten Sie eine geänderte Reservierungsbestätigung. Sollte die Kurtaxe nicht im Mietpreis inbegriffen sein, zahlen Sie diese, wie auf der Reservierungsbestätigung angegeben, bei Anreise direkt an den Vermieter. Wurde der Restbetrag weder vorher an FGS überwiesen noch an den Vermieter bezahlt, ist FGS befugt, diesen Betrag als Gesamthandsgläubiger einzufordern. Die dazu benötigte Inkassovollmacht gilt vom Vermieter als erteilt.

§2B Objektbezeichnung

Wenn ein Ferienobjekt als "Ferienhaus" ausgezeichnet ist, wird ein ganzes Ferienhaus gebucht. In der Regel steht auch das gesamte Grundstück zur Verfügung. Es stehen nur die in der Beschreibung angegebene Zimmer, Räume, Etagen etc. zur Verfügung. Bei einigen Objekten, die als Ferienhaus ausgezeichnet sind, kann es sein, daß die Vermieter oder weitere Gäste in einem separaten, weiteren Haus mit auf dem Grundstück wohnen. Der Gast bucht immer abgeschlossene Wohnbereiche (wenn der Gast z.B. ein Ferienhaus für vier Personen bucht, es aber für acht Personen geeignet ist, kommen KEINE weiteren Gäste mit in das Ferienhaus). Wenn ein Ferienobjekt als "Ferienwohnung" ausgezeichnet ist, gibt es in dem selben Haus, in der Regel, min. eine weitere Wohnung, in der entweder ein weiterer Gast oder der Vermieter wohnt. Es handelt sich trotzdem um getrennte Wohnbereiche.

§2C Flughafentransfer

Für einen Flughafentransfer werden Anschrift und Namen, die Personenzahl, die Flugnummer, die Ankuftszeit, und das Reiseziel benötigt. Der Flughafentransfer geschieht mit einem Partnerunternehmen, welches durch FGS beauftragt wird. Änderungen des Fluges, der Ankunftszeit, der Personenzahl sind unverzüglich an FGS zu melden. Für Schäden, Unfall etc. haftet FGS nicht.
Bei Buchung des Transfers wird eine Anzahlung in Höhe von 50% fällig, unabhängig davon, ob eine Reise bei FGS gebucht wurde. Der Rest ist 3 Wochen vor Anreise an FGS zu überweisen. Sie erhalten eine Buchungsstätigung des Transfers. Bei Stornierungen gelten die Bedingungen in §4. Wenn Sie Flug-, Termin- oder Ankuftszeitänderungen nicht bei FGS angeben und dadurch das beauftragte Unternehmen unnötig den Flughafen anfährt, wird das wie eine Stornierung betrachtet und wie in §4 beschrieben berechnet.

§3 An- und Abreise

Bei Ankunft ist dem Vermieter die Reservierungsbestätigung vorzulegen und der eventuelle Restmietbetrag sowie eine eventuell anfallende Kurtaxe in EURO zu zahlen. Die Anreise ist in der Regel ab 13 Uhr des Anreisetages. Sollten Sie voraussichtlich nach 19 Uhr ankommen, rufen Sie FGS bitte an, damit ich den Vermietern Bescheid sagen kann. Die Abreise ist am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr vorzunehmen. Die Unterkunft ist in besenreinem Zustand zu verlassen.

§4 Rücktritt

Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, eine Umbuchung vornehmen oder einen Ersatzmieter stellen. Die Rücktrittserklärung ist von dem Tag an wirksam, an dem sie schriftlich bei FGS eingeht. Werden für die Anzahlung oder den gesamten Mietpreis Teilzahlungen vereinbart, gilt das Nichteinhalten eines Zahlungstermins als Rücktritt zu diesem Termin. Bei Rücktritt vom Mietvertrag kann FGS eine Entschädigung laut folgender Staffelung für den Vermieter anfordern:

a) Rücktritt bis 6 Monate  vor Mietbeginn: 15% des Mietpreises. Mindestens jedoch 50 EURO
b) Rücktritt ab 6 Monate bis 91 Tage vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises
c) Rücktritt ab 90 bis 31 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
d) Rücktritt ab 30 bis 6 Tage vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
e) Rücktritt ab5 Tage vor Mietbeginn bzw. Nichtanreise: 100% des Mietpreises

Zusätzlich ist eine Bearbeitungsgebühr von 30 EURO zu zahlen.Wenn Sie einen Ersatzmieter stellen, ist eine Bearbeitungspauschale von 30 EURO zu zahlen.
Eine Umbuchung ist auf Wunsch vor Mietbeginn möglich. Sie gilt als Rücktritt mit gleichzeitiger Neuanmeldung.

§5 Haftung

Der Mieter haftet für eine ordentliche Behandlung der gemieteten Unterkunft und für eventuell von ihm oder der Reisegruppe verursachte Schäden. Wenn ein Vermieter es wünscht, kann auch eine Kaution erbeten werden, dies wird dem Mieter vor Überweisung der Anzahlung mitgeteilt. Entstandene Schäden sind bei der Rückgabe des Hausschlüssels in bar zu begleichen. Stellt der Vermieter erst nach Abreise des Mieters von diesem verursachte Schäden fest, werden die daraus entstehenden Ansprüche dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt. Für Personen- oder Sachschäden haftet FGS nicht.

§6 Links zu Web-Seiten von Drittanbietern

www.tillem.de enthält Links zu Web-Seiten, die von anderen Anbietern als FGS betrieben werden. Solche Links werden Ihnen unverbindlich zur Verfügung gestellt. FGS  übt keine Kontrolle über diese Web-Seiten aus und ist nicht für deren Inhalte oder Informationen verantwortlich, die Sie auf diesen Web-Seiten erhalten und haftet in keinem Fall. Falls Links zur Beanstandung Anlaß geben, bedanke ich mich im voraus für  Ihre diesbezügliche Information.

 

§7 Copyright

Alle zu sehende Fotos und Beschreibungen sind geistiges und materielles Eigentum von FGS und dürfen nur für private und nichtkommerzielle Nutzung kopiert und weiterverbreitet werden.
In keinem Fall ist es ohne Zustimmung von FGS erlaubt Fotos und Beschreibungen auf anderen Webseiten zu präsentieren oder anzubieten. Sollte FGS einen Verstoß gegen diesen Punkt finden, wird dies sofort zur Anzeige gebracht.



§8 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§9 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand bei Streitigkeiten wird Stolberg vereinbart.

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