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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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§1 Vertragsabschluß Die Fa. Georg Schulze, nachfolgend FGS genannt, vermittelt unter anderem Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Hotels/Pensionen, nachfolgend Unterkünfte genannt. Es handelt sich hierbei um Unterkünfte ungarischer Vermieter/Vermieterinnen. Es werden Mietverträge zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Vermieter / der jeweiligen Vermieterin abgeschlossen. Es kommt kein Mietvertrag zwischen FGS und dem Mieter zustande. Teils sind es reine Ferienhäuser, die ausschließlich als Ferienhäuser genutzt werden, teils sind es auch die Wohnhäuser und Wohnungen der Vermieter, aus denen diese für die Zeit der Saison ausziehen. Bis auf ganz wenige Ausnahmen habe ich die Ferienhäuser selbst angeschaut und fotografiert und sichere eine sorgfältige Auswahl zu. §2 Buchung, Zahlungen, Leistungen und Ablauf der Buchung Die Preise
beinhalten Bettwäsche, Strom, Gas, Wasser, Endreinigung, Geschirrtücher und oft
auch die Kurtaxe (wenn die Kurtaxe nicht inklusive ist, wird dies auf der
Belegungsseite angezeigt). Eventuell anfallende Heizkosten sind nicht in den
Preisen enthalten . Es gelten immer die Mietpreise, die am Buchungstag aktuell
sind und die Sie im Bestätigungsschreiben/-email noch einmal finden. Eventuelle
spätere Rabatte können nicht auf den Mietpreis angerechnet werden. Wenn Sie
eine Unterkunft mieten wollen, füllen Sie das dafür vorgesehene Formular auf
der Homepage aus. Kinder gelten bis zu einem Alter von 14 Jahren als Kinder.
Sie können FGS auch anrufen oder ein Fax oder eine Email schicken. Wenn das
Ferienobjekt mit den von Ihnen angegeben Daten mietbar ist, werden noch einmal
alle Daten angezeigt. Wenn die Daten in Ordnung sind, bestätigen Sie das mit
"verbindlich buchen". Wollen Sie mit einem oder mehreren Haustieren
anreisen, kann es sein, daß der angezeigte Preis vom letztlich in Rechnung
gestellten Preis abweicht, weil einige Vermieter ihre Bereitschaft zur Aufnahme
von Haustieren mit einem Zusatzbeitrag honorieren lassen. Wenn Sie das nicht
für gerechtfertigt halten, können Sie natürlich von Ihrer Buchung zurücktreten.
Die Daten werden dann an FGS übersandt. Ich frage dann zur Sicherheit noch
einmal beim Vermieter an, ob die Unterkunft im gewünschten Zeitraum zur
Verfügung steht (ob und unter welchen Bedingungen Haustiere mitkommen dürfen).
Wenn sie zur Verfügung steht, bestätige ich Ihnen das schriftlich (Brief, Fax
oder Email) und bitte Sie um eine Anzahlung . Sollte der Gesamtmietbetrag
weniger als 400€ betragen, sollte es sich um eine Buchung für ein Zimmer/ein
Appartement in einem Hotel handeln oder sollte ein Vermieter es wünschen, ist
der gesamte Mietpreis im vorhinein zu leisten, dies wird vorher angezeigt. Auf
Anfrage kann ein Gesamtmietbetrag auch in Raten gezahlt werden. Wenn die
Anzahlung zum genannten Termin gutgeschrieben wird, schicke ich Ihnen die
Reservierungsbestätigung mit der Anschrift der Unterkunft, mit dem Namen der
Vermieter, mit einer Wegbeschreibung bis zum Ortseingang und einer
Anfahrtsskizze im Ort zu. Zahlungen leistet der Mieter mit schuldbefreiender
Wirkung an FGS wie auch den Vermieter des Ferienobjektes. Diese können als
Gesamthandsgläubiger fällige Zahlungen jeweils an sich mit schuldbefreiender
Wirkung gegenüber dem Mitgläubiger geltendmachen und nötigenfalls in gerichtlichen
Verfahren als Antragsteller/Kläger auftreten. Bei Buchungen vor
Jahresumstellung für das Folgejahr muß der Vermieter dem Preis zustimmen. Tut
er das nicht, können Sie natürlich von Ihrer Buchung zurücktreten. Die Reservierungsbestätigung enthält auch die Personenzahl, die Sie angegeben haben, und für die der Preis deshalb gilt. Falls Sie mit mehr Personen anreisen als angegeben, erhöht sich gegebenenfalls der Preis. Die Reservierungsbestätigung enthält auch den eventuell noch zu zahlenden Restbetrag, den Sie entweder vor Ort bei Anreise dem Vermieter (in EURO) übergeben oder bis ca. drei Wochen vor Mietbeginn auch noch an mich überweisen können. Wenn Sie den Restbetrag oder andere Zahlungen an mich vornehmen, erhalten Sie eine geänderte Reservierungsbestätigung. Sollte die Kurtaxe nicht im Mietpreis inbegriffen sein, zahlen Sie diese, wie auf der Reservierungsbestätigung angegeben, bei Anreise direkt an den Vermieter. Wurde der Restbetrag weder vorher an FGS überwiesen noch an den Vermieter bezahlt, ist FGS befugt, diesen Betrag als Gesamthandsgläubiger einzufordern. Die dazu benötigte Inkassovollmacht gilt vom Vermieter als erteilt. §2B Objektbezeichnung Wenn ein Ferienobjekt als "Ferienhaus" ausgezeichnet ist, wird ein ganzes Ferienhaus gebucht. In der Regel steht auch das gesamte Grundstück zur Verfügung. Es stehen nur die in der Beschreibung angegebene Zimmer, Räume, Etagen etc. zur Verfügung. Bei einigen Objekten, die als Ferienhaus ausgezeichnet sind, kann es sein, daß die Vermieter oder weitere Gäste in einem separaten, weiteren Haus mit auf dem Grundstück wohnen. Der Gast bucht immer abgeschlossene Wohnbereiche (wenn der Gast z.B. ein Ferienhaus für vier Personen bucht, es aber für acht Personen geeignet ist, kommen KEINE weiteren Gäste mit in das Ferienhaus). Wenn ein Ferienobjekt als "Ferienwohnung" ausgezeichnet ist, gibt es in dem selben Haus, in der Regel, min. eine weitere Wohnung, in der entweder ein weiterer Gast oder der Vermieter wohnt. Es handelt sich trotzdem um getrennte Wohnbereiche. §2C Flughafentransfer Für einen
Flughafentransfer werden Anschrift und Namen, die Personenzahl, die Flugnummer,
die Ankuftszeit, und das Reiseziel benötigt. Der Flughafentransfer geschieht
mit einem Partnerunternehmen, welches durch FGS beauftragt wird. Änderungen des
Fluges, der Ankunftszeit, der Personenzahl sind unverzüglich an FGS zu melden.
Für Schäden, Unfall etc. haftet FGS nicht. §3 An- und Abreise Bei Ankunft ist
dem Vermieter die Reservierungsbestätigung vorzulegen und der eventuelle
Restmietbetrag sowie eine eventuell anfallende Kurtaxe in EURO zu zahlen. Die
Anreise ist in der Regel ab 13 Uhr des Anreisetages. Sollten Sie
voraussichtlich nach 19 Uhr ankommen, rufen Sie FGS bitte an, damit ich den
Vermietern Bescheid sagen kann. Die Abreise ist am Abreisetag bis spätestens 10
Uhr vorzunehmen. Die Unterkunft ist in besenreinem Zustand zu verlassen. §4 Rücktritt Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, eine Umbuchung vornehmen oder einen Ersatzmieter stellen. Die Rücktrittserklärung ist von dem Tag an wirksam, an dem sie schriftlich bei FGS eingeht. Werden für die Anzahlung oder den gesamten Mietpreis Teilzahlungen vereinbart, gilt das Nichteinhalten eines Zahlungstermins als Rücktritt zu diesem Termin. Bei Rücktritt vom Mietvertrag kann FGS eine Entschädigung laut folgender Staffelung für den Vermieter anfordern: a) Rücktritt bis 6 Monate vor Mietbeginn: 15% des Mietpreises.
Mindestens jedoch 50 EURO Zusätzlich ist
eine Bearbeitungsgebühr von 30 EURO zu zahlen.Wenn Sie einen Ersatzmieter
stellen, ist eine Bearbeitungspauschale von 30 EURO zu zahlen. §5 Haftung Der Mieter haftet für eine ordentliche Behandlung der gemieteten Unterkunft und für eventuell von ihm oder der Reisegruppe verursachte Schäden. Wenn ein Vermieter es wünscht, kann auch eine Kaution erbeten werden, dies wird dem Mieter vor Überweisung der Anzahlung mitgeteilt. Entstandene Schäden sind bei der Rückgabe des Hausschlüssels in bar zu begleichen. Stellt der Vermieter erst nach Abreise des Mieters von diesem verursachte Schäden fest, werden die daraus entstehenden Ansprüche dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt. Für Personen- oder Sachschäden haftet FGS nicht. §6 Links zu Web-Seiten von Drittanbietern www.tillem.de enthält Links zu Web-Seiten, die von anderen Anbietern als FGS betrieben werden. Solche Links werden Ihnen unverbindlich zur Verfügung gestellt. FGS übt keine Kontrolle über diese Web-Seiten aus und ist nicht für deren Inhalte oder Informationen verantwortlich, die Sie auf diesen Web-Seiten erhalten und haftet in keinem Fall. Falls Links zur Beanstandung Anlaß geben, bedanke ich mich im voraus für Ihre diesbezügliche Information. §7 Copyright Alle zu sehende Fotos und Beschreibungen sind
geistiges und materielles Eigentum von FGS und dürfen nur für private und
nichtkommerzielle Nutzung kopiert und weiterverbreitet werden.
Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages zur Folge. §9 Gerichtsstand Als Gerichtsstand bei Streitigkeiten wird Stolberg vereinbart. |